Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Tateinheit mit "Beihilfe zum Betrug und zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt" zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Gegen diese Verurteilung wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|