Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 29.11.2022 -
Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderungskündigung der Beklagten vom 20.09.2022 rechtsunwirksam ist.
2. 3. II. III. IV. V. VI.
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