LAG Köln, Urteil vom 28.05.1999 - Aktenzeichen 11 Sa 1538/98
DRsp Nr. 2000/2151
Verjährung
»Der Anwendungsbereich von § 196 Abs. 1 Nr. 8BGB geht über seinen Wortlaut hinaus und erfaßt auch Gratifikationen und Abfindungen. Das gilt auch für die Nr. 7 a.a.O..«