Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.01.2016 -
an den Kläger weitere 828,00 € brutto für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 zuzüglich Zinsen in Höhe von5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 17,25 € monatlich seit 01.02.2011 bis 01.01.2015 zu zahlen,
2. 3. II. III. IV. V.
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