LAG Berlin - Urteil vom 01.07.2003
5 Sa 1288/02
Normen:
ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 2 ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8 ; BGB § 201 (a.F.) ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 22.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 91 Ca 21191/98

Verjährungsbeginn bei rückwirkender Vergütungserhöhung; Keine Revisionszulassung bei Abweichung von einer BAG-Entscheidung, die auf einem offensichtlichen Subsumtionsfehler ohne Bildung eines abstrakten Rechtssatzes beruht

LAG Berlin, Urteil vom 01.07.2003 - Aktenzeichen 5 Sa 1288/02

DRsp Nr. 2003/12068

Verjährungsbeginn bei rückwirkender Vergütungserhöhung; Keine Revisionszulassung bei Abweichung von einer BAG-Entscheidung, die auf einem offensichtlichen Subsumtionsfehler ohne Bildung eines abstrakten Rechtssatzes beruht

»1. Auch bei einer rückwirkenden Vergütungserhöhung beginnt die kurze Verjährung nach § 196 Nr. 8 BGB a.F. mit der Entstehung des Anspruchs (vorliegend: Mit Bekanntgabe der Neufassung der Lehrerrichtlinien), nicht schon mit dem Datum, auf das die Vergütungserhöhung rückwirkend bezogen wird. 2. Beurteilt das Landesarbeitsgericht seinen Streitfall anders als das Bundesarbeitsgericht einen im Wesentlichen gleichgelagerten Parallelfall, ist die Revisionszulassung nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG dennoch nicht angezeigt, wenn das BAG-Urteil auf einem offensichtlichen Subsumtionsfehler beruht und insoweit keinen abstrakten Rechtssatz gebildet hat.«

Normenkette:

ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 2 ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8 ; BGB § 201 (a.F.) ;

Tatbestand: