Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 01.08.2018 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Würzburg zurückverwiesen.
II.Die Entscheidung über die Kosten bleibt der endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund eines Arbeitsunfalls des Klägers.
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