LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 20.11.2002
L 16/12 U 41/99
Normen:
RVO § 581 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Bremen, vom 25.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 U 192/97

Verletztenrente nach posttraumatischem Kopfschmerz-Syndrom

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.11.2002 - Aktenzeichen L 16/12 U 41/99

DRsp Nr. 2016/16049

Verletztenrente nach posttraumatischem Kopfschmerz-Syndrom

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Bremen vom 25. Juni 1999 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

RVO § 581 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe der Verletztenrente.