BVerwG - Beschluss vom 14.06.2019
1 WB 10.18
Normen:
BPersVG § 7; BPersVG § 82 Abs. 1; BPersVG § 82 Abs. 3; BPersVG § 92 Nr. 1;

Verletzung der Beteiligungsrechte eines Personalrats bei Personalmaßnahmen; Übernahme der Aufgaben des Dienststellenleiters für den Örtlichen Personalrat

BVerwG, Beschluss vom 14.06.2019 - Aktenzeichen 1 WB 10.18

DRsp Nr. 2019/12978

Verletzung der Beteiligungsrechte eines Personalrats bei Personalmaßnahmen; Übernahme der Aufgaben des Dienststellenleiters für den Örtlichen Personalrat

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BPersVG § 7; BPersVG § 82 Abs. 1; BPersVG § 82 Abs. 3; BPersVG § 92 Nr. 1;

Gründe

I

Der Antragsteller, der Personalrat ..., rügt die Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei Personalmaßnahmen am Standort A. durch Bestimmungen der Geschäftsordnung des ...kommandos vom 6. Juli 2017 (GO ...Kdo).

Aufgrund eines Verselbständigungsbeschlusses bestehen beim ...kommando an den Dienstorten B. und A. jeweils ein Personalrat und in B. zudem ein Gesamtpersonalrat. Für den allgemeinen Dienstbetrieb der verselbständigten Dienststelle in A. ist nach Kapitel 1 Punkt 1.3 Absatz 5 Satz 1 GO ...Kdo der Leiter der Gruppe ... (GL ...) verantwortlich, der aber nicht Disziplinarvorgesetzter der dort verwendeten Soldaten ist. Ein Stabszugführer in A. verfügt über die Disziplinarstufe 1 für Mannschaften und Unteroffiziere.

In der am 6. Juli 2017 durch den Inspekteur ... in Kraft gesetzten und am 13. Juli 2017 im Fachinformationsportal des ...kommandos veröffentlichten (...) 2. Änderung der GO ...Kdo heißt es:

"Kapitel 4 Zusammenarbeit

(...)

4.2 Personalräte