BVerfG - Beschluß vom 10.09.2004
1 BvR 1191/03
Normen:
GG Art. 9 Abs. 3 ;
Fundstellen:
AuR 2005, 77
NZA 2004, 1338
Vorinstanzen:
BAG, vom 18.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AZR 154/02

Verletzung der Koalitionsfreiheit durch rechtliche Beurteilung eines Streiks

BVerfG, Beschluß vom 10.09.2004 - Aktenzeichen 1 BvR 1191/03

DRsp Nr. 2004/16923

Verletzung der Koalitionsfreiheit durch rechtliche Beurteilung eines Streiks

1. Die Koalitionsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht umfasst auch das Recht des einzelnen, einer Koalition fernzubleiben.2. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Arbeitsgerichtsbarkeit ein gegen ein einem keinen Arbeitgeberverband angehörigen Arbeitgeber für rechtmäßig erklärt mit der Begründung, die Einbeziehung den Streik sei zulässig, da der Verbandstarif ....gelaufen und ein mit dem Arbeitgeber abgeschlossener ungekündigter Firmentarifvertrag auf den jeweils geltenden Verbandstarifvertrag verweise. Insbesondere wird hierdurch der einzelnen Arbeitgeber nicht gezwungen, sich einem Verband anzuschließen.

Normenkette:

GG Art. 9 Abs. 3 ;

Gründe:

A. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Urteile des Bundesarbeitsgerichts, in denen dieses in einem Streit über die Berechtigung von Abmahnungen die Rechtmäßigkeit von Streikmaßnahmen gegen einen Außenseiter-Arbeitgeber angenommen hat.