Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 30. August 2016, Az.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger wegen einer Observation durch eine Detektei eine Geldentschädigung zu zahlen.
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