BSG - Urteil vom 17.12.1997
13 RJ 77/96
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 62, § 128 Abs. 2 ;

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BSG, Urteil vom 17.12.1997 - Aktenzeichen 13 RJ 77/96

DRsp Nr. 1998/16376

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

1. Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs beinhaltet nicht die Verpflichtung des Gerichts, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfG vom 1.8.1984 - 1 BvR 1387/83 = SozR 1500 § 62 Nr. 16). Insbesondere ist eine Äußerung dann nicht erforderlich, wenn es auf eine angesprochene Rechtsfrage nicht ankommt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 62, § 128 Abs. 2 ;

Gründe:

I

Streitig ist die Höhe der Rentenleistungen des Klägers. Im Revisionsverfahren geht es nur noch um die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten.