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Der 1948 geborene Kläger begehrt die Zuerkennung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU), hilfsweise wegen Berufsunfähigkeit (BU), ab 1. Januar 1998.
Der Kläger hat den Beruf des Großhandelskaufmanns erlernt und war zuletzt als Organisationsleiter und Geschäftsführer im Versicherungsgewerbe tätig. Die Beklagte erkannte dem Kläger vom 1. August 1995 bis 31. Dezember 1997 Rente wegen EU zu. Seinen Antrag auf weitere Zuerkennung der Rente lehnte sie ab (Bescheid vom 10. Oktober 1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 11. März 1998). Die Klage blieb ohne Erfolg (Urteil des Sozialgerichts >SG< vom 7. Dezember 2000).
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