BSG - Urteil vom 21.08.2002
B 9 V 1/02 R
Normen:
BVG § 30 ; GG Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 116 S. 2 § 118 § 62 ; ZPO § 402 § 397 § 411 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
LSG Celle - L 9 V 64/97 - 22.11.2000,
SG Hildesheim, vom 10.06.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 V 58/94

Verletzung des Fragerechts an den Sachverständigen als Verfahrensfehler

BSG, Urteil vom 21.08.2002 - Aktenzeichen B 9 V 1/02 R

DRsp Nr. 2003/3354

Verletzung des Fragerechts an den Sachverständigen als Verfahrensfehler

Wenn das Tatsachengericht dem Sachverständigen nicht die vom Kläger gestellten sachdienlichen, schriftlichen Fragen (hier: zur Existenz und Inhalt von Lehrmeinungen zu den Auswirkungen von Beinverkürzungen bzw Beinfehlstellungen auf die Verhältnisse des anderen Beines im Zusammenhang mit der Frage der Anerkennung einer "Arthrose des rechten Hüft- und Kniegelenks" als weitere Schädigungsfolge) zur Beantwortung vorlegt, liegt ein Verfahrensfehler vor. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 30 ; GG Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 116 S. 2 § 118 § 62 ; ZPO § 402 § 397 § 411 Abs. 4 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung weiterer Schädigungsfolgen (SF) nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und - auch im Hinblick auf eine Verschlimmerung bereits anerkannter SF - über die Gewährung von Rente nach einer höheren Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).