I. Der Kläger beansprucht auf Grund seines Antrags vom 25.8.1999 die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, hilfsweise wegen Berufsunfähigkeit bzw Erwerbsminderung. Sein Begehren ist im Verwaltungs-, Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren erfolglos geblieben.
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