BSG - Beschluss vom 27.11.2007
B 5a/5 R 80/06 B
Normen:
SGG § 109 § 118 Abs. 1 S. 1 § 62 ; ZPO § 411 Abs. 3 ;

Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren durch einen unzutreffenden richterlichen Hinweis bezüglich eines eingeholten Gutachtens

BSG, Beschluss vom 27.11.2007 - Aktenzeichen B 5a/5 R 80/06 B

DRsp Nr. 2008/15798

Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren durch einen unzutreffenden richterlichen Hinweis bezüglich eines eingeholten Gutachtens

Es liegt eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens vor, wenn erst während der mündlichen Verhandlung der unzutreffende Hinweis erteilt wird, es obliege dem Beteiligten, für die Schlüssigkeit des aufgrund seines Antrags nach § 109 SGG eingeholten Gutachtens selbst zu sorgen. Sie kann auch ohne übergangenen Beweisantrag zur Aufhebung des darauf beruhenden Berufungsurteils führen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 109 § 118 Abs. 1 S. 1 § 62 ; ZPO § 411 Abs. 3 ;

Gründe: