Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren durch einen unzutreffenden richterlichen Hinweis bezüglich eines eingeholten Gutachtens
BSG, Beschluss vom 27.11.2007 - Aktenzeichen B 5a/5 R 80/06 B
DRsp Nr. 2008/15798
Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens im sozialgerichtlichen Verfahren durch einen unzutreffenden richterlichen Hinweis bezüglich eines eingeholten Gutachtens
Es liegt eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens vor, wenn erst während der mündlichen Verhandlung der unzutreffende Hinweis erteilt wird, es obliege dem Beteiligten, für die Schlüssigkeit des aufgrund seines Antrags nach § 109SGG eingeholten Gutachtens selbst zu sorgen. Sie kann auch ohne übergangenen Beweisantrag zur Aufhebung des darauf beruhenden Berufungsurteils führen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]