BSG - Urteil vom 14.11.1996
2 RU 15/96
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 128 Abs. 2 § 62 § 153 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 543 ZPO
MDR 1997, 373
NJW 1997, 2003
NVwZ 1998, 112
SozR 3-1500 § 153 Nr. 3
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 25.08.1995

Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs

BSG, Urteil vom 14.11.1996 - Aktenzeichen 2 RU 15/96

DRsp Nr. 1997/2225

Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs

1. Wenn das Berufungsgericht auf neues, erhebliches in den Entscheidungsgründen des SG nicht behandeltes rechtliches oder tatsächliches Vorbringen oder auf Einwendungen, die erstmals gegen die angefochtene Entscheidung vorgebracht werden, nicht eingeht, sondern nur auf die erstinstanzlichen Entscheidungsgründe gemäß § 153 Abs. 2 SGG Bezug nimmt, so wird der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 128 Abs. 2 § 62 § 153 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20 vH der Vollrente ab dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit unter Anerkennung krankhafter Veränderungen an den Handgelenken sowie von Wirbelsäulenveränderungen als Folgen des Arbeitsunfalles vom 11. Oktober 1978 im Wege der Neufeststellung durch eine Zugunstenentscheidung streitig.