BSG - Urteil vom 19.09.2002
B 11 AL 83/01 R
Normen:
AFG § 112 Abs. 7 ; GG Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 62 ;
Vorinstanzen:
LSG Darmstadt - L 10 AL 1489/98 - 15.08.2000,
SG Wiesbaden, vom 25.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 AL 328/95

Verletzung des rechtlichen Gehörs

BSG, Urteil vom 19.09.2002 - Aktenzeichen B 11 AL 83/01 R

DRsp Nr. 2003/3349

Verletzung des rechtlichen Gehörs

Wenn das LSG schriftliche Auskünfte zum erzielbaren Arbeitsentgelt gemäß § 112 Abs. 7 AFG von den Tarifvertragsparteien einholt und dabei eindeutig zum Ausdruck bringt, dass bei der Beantwortung der Fragen die Zeiten der Arbeitslosigkeit Berücksichtigung finden sollen, im Urteil jedoch vom Gegenteil ausgeht und der Bemessung der Arbeitslosenhilfe eine niedrigere Gehaltsgruppe zugrundelegt, so ist das rechtliche Gehör verletzt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 112 Abs. 7 ; GG Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 62 ;

Gründe:

I

Der Rechtsstreit betrifft die Höhe eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe (Alhi) ab 1. Juni 1994.