BSG - Urteil vom 06.10.1999
B 1 KR 7/99 R
Normen:
SGG § 62, § 160 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
NZS 2000, 267
Vorinstanzen:
SG Bremen, vom 23.08.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 Kr 91/94
LSG Bremen - 20.11.1997 - L 2 Kr 4/97,

Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichtvorlage eines Telefaxes

BSG, Urteil vom 06.10.1999 - Aktenzeichen B 1 KR 7/99 R

DRsp Nr. 2000/1320

Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichtvorlage eines Telefaxes

1. Wenn dem Gericht ein am Abend vor dem Verhandlungstermin per Telefax übermittelter Schriftsatz bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung am Vormittag des nächsten Tages nicht vorgelegt und deshalb bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt wird, so ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 62, § 160 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe:

I.