LAG Köln, vom 14.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 SHa 4/06
LAG Köln, vom 14.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 SHa 4/06
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge
BVerfG, Beschluss vom 04.04.2007 - Aktenzeichen 1 BvR 66/07
DRsp Nr. 2007/9278
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge
Das rechtliche Gehör im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist verletzt, wenn das Gericht bei Berechnung der 2-Wochen-Frist des § 78a Abs. 2 S. 1 ArbGG an eine fiktive Bekanntgabe innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe zur Post anknüpft und nicht an die tatsächliche Kenntnis von der angegriffenen Entscheidung.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auslegung und Anwendung des § 78 a Abs. 2ArbGG. In dieser Vorschrift ist die Frist zur Erhebung der Anhörungsrüge im arbeitsgerichtlichen Verfahren geregelt.
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