OLG München - Endurteil vom 27.02.2018
18 U 884/17 Pre
Normen:
GG Art. 5 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 08.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 10936/16

Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch eine Veröffentlichung auf einer Warnliste Geldanlage: Unseriöse Firmen und Produkte

OLG München, Endurteil vom 27.02.2018 - Aktenzeichen 18 U 884/17 Pre

DRsp Nr. 2018/15510

Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch eine Veröffentlichung auf einer "Warnliste Geldanlage: Unseriöse Firmen und Produkte"

1. Es stellt jedenfalls keinen rechtswidrigen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar, wenn eine Stiftung bürgerlichen Rechts, deren Zweck u.a. die Forderung des Verbraucherschutzes ist, bestimmte Dienstleistungen unter Nennung des Anbieters in eine "Warnliste Geldanlage: Unseriöse Firmen und Produkte" aufnimmt. 2. Auch eine Berichterstattung über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen verantwortliche Angestellte einer Unternehmensgruppe die Anlageformen anbietet, die dem sogenannten "grauen Kapitalmarkt" zuzurechnen sind, stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 08.02.2017, Az. 9 O 10936/16 dahingehend abgeändert, dass die Beklagte gemäß ihrem Anerkenntnis verurteilt wird, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, zu behaupten:

"Das ... beauftragte ... hat festgestellt, dass die Renditeprognosen des ... sehr hoch angesetzt sind."

II. III. IV. V.