LAG Niedersachsen - Urteil vom 21.12.2005
2 Sa 544/05
Normen:
MTV für die Wohnungswirtschaft mit Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 3.07.1997;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 16.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 7/05

Verletzungsgeld als Krankengeld

LAG Niedersachsen, Urteil vom 21.12.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 544/05

DRsp Nr. 2006/20060

Verletzungsgeld als Krankengeld

»Auch das Verletzungsgeld nach § 45 SGB VII ist "Krankengeld" i.S.d. Regelung des § 8 Ziffer 6 des Manteltarifvertrages für die Wohnungswirtschaft mit Gebiet der Bundesrepublik Deutschland v. 3.07.1997.«

Normenkette:

MTV für die Wohnungswirtschaft mit Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 3.07.1997;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt war, die tariflichen Ansprüche des Klägers auf Sonderzahlung für das Jahr 2004 um 2/12 zu kürzen, da er nach einem Wegeunfall am 07.10.2004 bis zum 01.01.2005 arbeitsunfähig erkrankt war. Der Kläger erhielt zunächst Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und nach Ablauf von 6 Wochen Verletztengeld.

Der Kläger ist seit dem 01.04.2000 bei der Beklagten als Elektriker zu einem Bruttogehalt von 2.255,00 EUR tätig. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die Tarifverträge für die Wohnungswirtschaft im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 03.07.1997 (im Folgenden MTV) Kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit Anwendung.

Dieser regelt die Zahlung von Sonderzuwendungen in § 8 wie folgt:

1.