LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.09.1998
16 Sa 189/98
Normen:
BGB § 320 Abs. 1 § 615 ; LöschG § 2 ; ZPO § 50 ;
Fundstellen:
ARST 1999, 86
LAGE § 50 ZPO Nr. 1
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - Urteil vom 27. November 1997 - 3 Ca 519/95,

Verlust der Parteifähigkeit einer GmbH bei Löschung;

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.09.1998 - Aktenzeichen 16 Sa 189/98

DRsp Nr. 2002/16917

Verlust der Parteifähigkeit einer GmbH bei Löschung;

»1. Wird eine GmbH während eines gegen sie geführten Rechtsstreits gem. § 2 LöschG im Handelsregister gelöscht, so bleibt sie jedenfalls dann parteifähig, wenn sie sich gegen die Klage mit einem auf einen Auskunftsanspruch gestützten Leistungsverweigerungsrecht verteidigt. 2. Zur Frage, für welchen Zeitraum sich der Arbeitnehmer bei Annahmeverzug des Arbeitgebers erzielten Verdienst anrechnen lassen muß.«

Normenkette:

BGB § 320 Abs. 1 § 615 ; LöschG § 2 ; ZPO § 50 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug noch um Vergütungsansprüche des Klägers.