LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.12.2005
2 Sa 809/05
Normen:
BGB § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz - AK Neuwied - 6 Ca 2983/04 vom 29.06.2005,

Verminderte Vergütung bei Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.12.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 809/05

DRsp Nr. 2006/21554

Verminderte Vergütung bei Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

Die Nebenabrede einer Beteiligung des angestellten Lehrers an den sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ersparten Anteile zur gesetzlichen Rentenversicherung bei gleichzeitiger Gewährung einer Zusage einer Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen ist rechtlich zulässig.

Normenkette:

BGB § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um rückständige Vergütungsbestandteile.