Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 25.01.2018 -
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 08.09.2017 wird mit der Maßgabe geändert, dass von dem Kläger 816,42 Euro auf die bewilligte Prozesskostenhilfe zu zahlen sind.
Von der Erhebung einer Beschwerdegebühr wird abgesehen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|