BAG - Urteil vom 19.09.2012
5 AZR 628/11
Normen:
BGB § 295; BGB § 615; ArbGG § 45; Rahmentarifvertrag für die Arbeitnehmer der Industrie der Steine und Erden im Lande Hessen (vom 27. April 2005) §8;
Fundstellen:
AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 201
AuR 2013, 141
BB 2013, 372
DB 2013, 879
DStR 2013, 12
EzA-SD 2013, 4
NZA 2013, 330
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 11.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Sa 1794/10
ArbG Hagen, vom 07.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 511/10

Vermögenswirksame Leistungen als Bestandteil der Vergütung; Anspruch auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses

BAG, Urteil vom 19.09.2012 - Aktenzeichen 5 AZR 628/11

DRsp Nr. 2013/2092

Vermögenswirksame Leistungen als Bestandteil der Vergütung; Anspruch auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses

Orientierungssätze: 1. Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Sie sind insgesamt, dh. auch soweit sie auf einem vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gezahlten Zuschuss beruhen, arbeitsrechtlich Bestandteil der Vergütung, sie gehören im Sinne der Sozialversicherung zum Arbeitsentgelt und steuerrechtlich zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. 2. Hat ein Arbeitgeber ohne Zuzahlung des von ihm geschuldeten Zuschusses zu den vermögenswirksamen Leistungen aus der abgerechneten Nettovergütung des Arbeitnehmers den vertragsgemäßen Beitrag auf das vermögenswirksame Konto des Arbeitnehmers abgeführt, kann der Arbeitnehmer noch Zahlung des Arbeitgeberzuschusses an sich selbst verlangen. Der Zuschuss ist als Bruttobetrag geschuldet.

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. März 2011 - 18 Sa 1794/10 - aufgehoben.

2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BGB § 295; BGB § 615; ArbGG § 45; Rahmentarifvertrag für die Arbeitnehmer der Industrie der Steine und Erden im Lande Hessen (vom 27. April 2005) §8;

Tatbestand: