Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und - unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen - für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 10.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Klägerin, der Erbin des zwischenzeitlich verstorbenen Klägers (im Folgenden: Kläger), auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
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