LAG Nürnberg - Beschluss vom 23.11.2023
2 TaBV 8/23
Normen:
BetrVG § 40 Abs. 1;
Fundstellen:
ArbR 2024, 103
FA 2024, 78
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 01.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 14/22

Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten

LAG Nürnberg, Beschluss vom 23.11.2023 - Aktenzeichen 2 TaBV 8/23

DRsp Nr. 2024/1227

Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Antragstellers und Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 01.12.2022, Az. 8 BV 14/22, aufgehoben.

2. Die Beteiligte zu 2 wird verpflichtet, den Antragsteller von den Rechtsanwaltsgebühren der A... Rechtsanwälte, P...straße xx, ... N... in Höhe von € 1.003,40 gemäß Kostenrechnung ... vom 15.07.2021 freizustellen.

3. Die Beteiligte zu 2 wird verpflichtet, den Antragsteller von den Rechtsanwaltsgebühren der A... Rechtsanwälte, P...straße xx, ... N... in Höhe von € 526,58 gemäß Kostenrechnung ... vom 15.07.2021 freizustellen.

4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 40 Abs. 1;

Gründe

A.

Die Beteiligten streiten über die Freistellung von Rechtsanwaltskosten.

Der Beteiligte zu 1.) ist der für die Standorte der Beteiligten zu 2.) in Z..., D..., O..., H... und S... ordnungsgemäß konstituierte Betriebsrat mit 21 Mitgliedern sowohl bei der Wahl im Jahre 2018 als auch der Wahl 2022.

1. 2. 1. 2. 3.