LAG Niedersachsen, vom 12.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 355/11
ArbG Stade, vom 22.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 426/10
Verpflichtung des Arbeitnehemers zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte
BAG, Urteil vom 25.09.2013 - Aktenzeichen 10 AZR 270/12
DRsp Nr. 2013/21356
Verpflichtung des Arbeitnehemers zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte
Ein Arbeitgeber kann von seinem Arbeitnehmer die Beantragung einer qualifizierten elektronischen Signatur und die Nutzung einer elektronischen Signaturkarte verlangen, wenn dies für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung erforderlich und dem Arbeitnehmer zumutbar ist.Orientierungssätze:1. Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf Weisung seines Arbeitgebers bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter eine qualifizierte elektronische Signatur iSd. SigG zu beantragen und eine elektronische Signaturkarte bei seiner Tätigkeit zu nutzen, wenn dies für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich und dem Arbeitnehmer zumutbar ist.2. Dass der Arbeitnehmer seine Personalausweisdaten an den Zertifizierungsdiensteanbieter zu Identifizierungszwecken übermitteln muss, steht der Wirksamkeit der Weisung nicht grundsätzlich entgegen. Die Bestimmungen des SigG lassen die Beantragung einer qualifizierten elektronischen Signatur durch ein Unternehmen oder eine Dienststelle nicht zu.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.