BGH - Beschluß vom 11.10.2007
II ZR 212/06
Normen:
BetrAVG §§ 1 ff ;
Fundstellen:
DStR 2007, 2123
Vorinstanzen:
SchlHOLG, vom 22.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 30/06
LG Itzehoe, vom 27.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 17/05

Verpflichtung des Dienstberechtigten zur Eingehung einer Versorgungsverpflichtung

BGH, Beschluß vom 11.10.2007 - Aktenzeichen II ZR 212/06

DRsp Nr. 2007/18836

Verpflichtung des Dienstberechtigten zur Eingehung einer Versorgungsverpflichtung

Die Frage, ab welchem Alter ein Dienstpflichtiger Versorgung durch seinen Dienstherrn erhalten kann, ist im BetrAVG nicht geregelt, sondern ausschließlich von der autonomen Entschließung des Dienstberechtigten abhängig, der das Angebot für den Versorgungsvertrag unterbreitet.

Normenkette:

BetrAVG §§ 1 ff ;

Gründe: