BVerwG - Urteil vom 02.04.2014
5 C 40.12
Normen:
BBG § 80 Abs. 4; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 5; BBhV § 6 Abs. 1 S. 1; BBhV § 25 Abs. 1 S. 1-2; BBhV § 50 Abs. 1; SGB V § 35 Abs. 5; SGB V § 36 Abs. 3; SGB V § 62;
Fundstellen:
DÖV 2014, 715
NVwZ-RR 2014, 609
Vorinstanzen:
VG Koblenz, vom 02.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 562/11
OVG Rheinland-Pfalz, vom 23.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 10 A 10808/12

Verpflichtung des Verordnungsgebers bei der Regelung von Höchstbeträgen zum Anlehnen an das SGB V; Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Anschaffung von Hörgeräten auf einen Höchstbetrag

BVerwG, Urteil vom 02.04.2014 - Aktenzeichen 5 C 40.12

DRsp Nr. 2014/8764

Verpflichtung des Verordnungsgebers bei der Regelung von Höchstbeträgen zum Anlehnen an das SGB V; Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Anschaffung von Hörgeräten auf einen Höchstbetrag

1. § 80 Abs. 4 BBG verpflichtet den Verordnungsgeber nicht, sich bei der Regelung von Höchstbeträgen an das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch anzulehnen.2. Die Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Anschaffung von Hörgeräten auf einen Höchstbetrag ist sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn vereinbar.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. November 2012 aufgehoben.

Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Normenkette:

BBG § 80 Abs. 4; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 5; BBhV § 6 Abs. 1 S. 1; BBhV § 25 Abs. 1 S. 1-2; BBhV § 50 Abs. 1; SGB V § 35 Abs. 5; SGB V § 36 Abs. 3; SGB V § 62;

Gründe

I

Der Kläger begehrt die Gewährung weiterer Beihilfeleistungen für die Anschaffung der ihm ärztlich verordneten zwei Hörgeräte.

Er ist als Bundesbeamter im Ruhestand Versorgungsempfänger der Beklagten mit einem Beihilfebemessungssatz von 70 v.H.