Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 4. September 2017, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen darüber, ob der Kläger nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Dienstfahrzeug nebst Darlehensschuld übernehmen muss.
1. 2. 1. 2. a) b) c) 1. 2. a) b) c) d) 3.
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