SG Marburg - Urteil vom 12.12.2007
S 12 KA 395/07
Normen:
SGB V § 95 Abs. 2 S. 6 § 95 Abs. 6 S. 1 ;

Verpflichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums zur Vorlage von selbstschuldnerischen Bürgschaften durch ihre Gesellschafter

SG Marburg, Urteil vom 12.12.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 395/07

DRsp Nr. 2008/9308

Verpflichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums zur Vorlage von selbstschuldnerischen Bürgschaften durch ihre Gesellschafter

Gegenüber einem vor dem 1.1.2007 bestandskräftig zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum sind die Zulassungsgremien nicht berechtigt, eine Verpflichtung zur Vorlage von selbstschuldnerischen Bürgschaften durch ihre Gesellschafter, verbunden mit der Androhung des Widerrufs der Zulassung für den Fall der Nichtabgabe, auszusprechen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 95 Abs. 2 S. 6 § 95 Abs. 6 S. 1 ;