Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 20. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist im Rahmen eines Zugunstenverfahrens (= Überprüfungsverfahrens), ob die Beklagte Feststellungen nach dem
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