Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 13.7.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, das monatliche Bruttoentgelt des Arbeitnehmers Alexander S. für die Monate September 2015 bis August 2016 mit jeweils 7.000,00 € abzurechnen und an den Kläger 13.307,22 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
-aus jeweils 1.141,21 € seit dem 16.10.2015, seit dem 16.11.2015 und seit dem 16.12.2015,
-aus 1.170,75 € seit dem 1.1.2016,
-aus jeweils 1.150,45 € seit dem 16.2.2016, seit dem 16.3.2016, seit dem 16.4.2016, seit dem 16.5.2016, seit dem 16.6.2016, seit dem 16.7.2016 und seit dem 16.8.2016
-aus 659,69 € seit dem 16.9.2016.
2.Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
3.Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 490,76 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.10.2018.
4.Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
II.Der Kläger hat 32 % und die Beklagte 68 % der erstinstanzlichen Kosten zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 4 % dem Kläger und zu 96 % der Beklagten auferlegt.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
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