Verpflichtung zur Überprüfung und Nachbesserung der Honorarverteilungsregelungen
BSG, Urteil vom 09.09.1998 - Aktenzeichen B 6 KA 61/97 R
DRsp Nr. 1999/6693
Verpflichtung zur Überprüfung und Nachbesserung der Honorarverteilungsregelungen
1. Die Pflicht zur Überprüfung und ggf Nachbesserung der Honorarverteilungsregelungen kann bestehen, wenn die Bildung von Honorartöpfen bei überweisungsgebundenen Leistungen aufgrund von Mengenausweitungen, für die die Leistungserbringer nicht verantwortlich sind, zu einem deutlichen Punktwertabfall führt (Fortführung von BSG vom 7.2.1996 - 6 RKa 42/95 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 12). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]