BSG - Urteil vom 07.02.2012
B 13 R 109/11 R
Normen:
SGB I § 52;
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 07.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 480/07
SG Hildesheim, - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 280/06

Verrechnung von Altersrente mit Ansprüchen der Bundesagentur für Arbeit; Zulässigkeit der Verrechnung durch Verwaltungsakt

BSG, Urteil vom 07.02.2012 - Aktenzeichen B 13 R 109/11 R

DRsp Nr. 2012/8987

Verrechnung von Altersrente mit Ansprüchen der Bundesagentur für Arbeit; Zulässigkeit der Verrechnung durch Verwaltungsakt

Der Leistungsträger darf die Rechtsfolgen einer einseitig gegenüber dem originär Sozialleistungsberechtigten ausgeführten Verrechnung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen mit ihm obliegenden Geldleistungen nach § 52 SGB I durch Verwaltungsakt regeln. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf die Revision der Beklagten und der Beigeladenen wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 7. Februar 2008 aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB I § 52;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des beklagten Rentenversicherungsträgers, Ansprüche der beigeladenen Bundesagentur für Arbeit gegen den Kläger mit dessen Altersrente durch Verwaltungsakt zu verrechnen.