Auf die Revision der Beklagten und der Beigeladenen wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 7. Februar 2008 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten über die Berechtigung des beklagten Rentenversicherungsträgers, Ansprüche der beigeladenen Bundesagentur für Arbeit gegen den Kläger mit dessen Altersrente durch Verwaltungsakt zu verrechnen.
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