LAG Chemnitz - Urteil vom 21.12.1994
6 Sa 235/94
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; TV soziale Absicherung (Tarifvertrag zur sozialen Absicherung - STV - vom 6. Juli 1992) § 2 Abs. 6;
Fundstellen:
AuA 1995, 328

Verringerung der tarifvertraglichen Abfindung gemäß § 2 Abs. 6 des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung wegen Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber

LAG Chemnitz, Urteil vom 21.12.1994 - Aktenzeichen 6 Sa 235/94

DRsp Nr. 1998/5948

Verringerung der tarifvertraglichen Abfindung gemäß § 2 Abs. 6 des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung wegen Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber

»§ 2 Abs. 6 STV erfaßt auch befristete nach dem Arbeitsförderungsgesetz von der Bundesanstalt für Arbeit geförderte Arbeitsverhältnisse und ist auch insoweit mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar.«

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; TV soziale Absicherung (Tarifvertrag zur sozialen Absicherung - STV - vom 6. Juli 1992) § 2 Abs. 6;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin eine ungekürzte Abfindung nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6. Juli 1992 (fortan: STV) zusteht.