Versagung des Ruhegeldanspruchs eines leitenden Angestellten
BGH, Urteil vom 25.11.1996 - Aktenzeichen II ZR 118/95
DRsp Nr. 1998/19354
Versagung des Ruhegeldanspruchs eines leitenden Angestellten
Nur schwerste Verfehlungen eines leitenden Angestellten mit existenzbedrohenden wirtschaftlichen Folgen für sein Unternehmen können - ausnahmsweise - die Versagung von Ruhegeldansprüchen rechtfertigen.