SG Hannover, vom 08.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 50 AS 310/05
Versagung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren, Statthaftigkeit der Beschwerde
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.12.2005 - Aktenzeichen L 8 B 147/05 AS
DRsp Nr. 2008/8940
Versagung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren, Statthaftigkeit der Beschwerde
Die entsprechende Anwendung der Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe ist in § 73a Abs. 1 S. 1 SGG ausdrücklich angeordnet worden und damit auch die entsprechende Anwendung des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO, der die Beschwerde gegen einen ablehnenden PKH-Beschluss unter bestimmten Voraussetzungen ausschließt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]