LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.06.2003
3 Sa 13/03
Normen:
TVG § 3 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 1 ; TVG § 4 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ulm, - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 447/02

Verschaffung eines Versorgungsanspruchs bei Angestellten außerhalb öffentlicher Schlachthöfe - Verletzung des Gleichheitssatzes nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - Bezugspunkt ist die tatsächlich erfolgte Stundenvergütung, auch wenn ein tariflicher Anspruch auf Stückvergütung bestand

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2003 - Aktenzeichen 3 Sa 13/03

DRsp Nr. 2003/15489

Verschaffung eines Versorgungsanspruchs bei Angestellten außerhalb öffentlicher Schlachthöfe - Verletzung des Gleichheitssatzes nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - Bezugspunkt ist die tatsächlich erfolgte Stundenvergütung, auch wenn ein tariflicher Anspruch auf Stückvergütung bestand

1. Der Ausschluss von Angestellten im Geltungsbereich des Tarifvertrages über die Regelung der Rechtsverhältnisse der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure außerhalb öffentlicher Schlachthöfe (TV Ang aöS) aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist grundsätzlich nicht gleichheitswidrig. Etwas anderes gilt allerdings (nur) dann, wenn Angestellte im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages auf Dauer ausschließlich oder im Wesentlichen Tätigkeiten gegen Stundenvergütung verrichten.