LAG Köln - Beschluss vom 30.01.2014
11 Ta 163/13
Normen:
ZPO 574 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 06.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3878/10

Verschlechterung der EinkommenssituationProzesskostenhilfe und RatenzahlungVorübergehende Anordnung von Raten

LAG Köln, Beschluss vom 30.01.2014 - Aktenzeichen 11 Ta 163/13

DRsp Nr. 2014/5371

Verschlechterung der Einkommenssituation Prozesskostenhilfe und Ratenzahlung Vorübergehende Anordnung von Raten

Eine Verschlechterung der Einkommenssituation kann erst ab dem tatsächlichen Eintritt Berücksichtigung finden.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 06.06.2013 - 7 Ca 3878/10 - in der Fassung des Abänderungsbeschlusses vom 18.11.2013 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO 574 Abs. 1 ;

Gründe

Die nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegt Beschwerde ist unbegründet.