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Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Auslandsversorgung nach dem
Der 1923 geborene Kläger ist lettischer Staatsangehöriger. Er leistete ab Juni 1943 Dienst in einer lettischen Waffen-SS-Division. Im Januar und Dezember 1944 wurde er bei Kampfeinsätzen nach eigenen Angaben am Kopf, an der rechten Schulter und der linken Hand verwundet. Nach Auffassung des Klägers ist dadurch 1983 ua ein Schlaganfall mit nachfolgender Halbseitenlähmung links hervorgerufen worden.
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