LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 20.09.2005
4 Ta 224/05
Normen:
KSchG § 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 27.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 723/05

Verschuldete Versäumung der Klagefrist bei Vertrauen auf Wiedereinstellungszusage

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.09.2005 - Aktenzeichen 4 Ta 224/05

DRsp Nr. 2005/20032

Verschuldete Versäumung der Klagefrist bei Vertrauen auf Wiedereinstellungszusage

Bei Nichterfüllung einer behaupteten Wiedereinstellungszusage kann der gekündigte Arbeitnehmer sein Recht nicht im Wege der Kündigungsschutzklage suchen sondern nur im Wege einer Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages; dies gilt auch insoweit, als sich der Arbeitnehmer auf ein bei ihm infolge mehrjähriger Praxis der Wiedereinstellung hervorgerufenen Vertrauens auf Fortsetzung des bisherigen Verhaltens beruft.

Normenkette:

KSchG § 5 ;

Gründe: