Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung und Schmerzensgeld.
Der am 27.09.1976 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.05.1999 als Elektriker in der Technikabteilung zu einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt in Höhe von 2.885,04 EUR beschäftigt. Bei der Beklagten handelt es sich um ein Unternehmen der Textilindustrie, das im sog. Just-in-Sequence-Verfahren Sitzgruppen für die Automobilhersteller Ford und Opel produziert. Die Beklagte beschäftigt rund 770 Mitarbeiter.
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