Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Juni 2020 - 44 BVGa 6530/20 - wird zurückgewiesen.
I.
Antragsteller ist der siebenköpfige Betriebsrat, der für den Betrieb Berlin Distrikt 2 der Beteiligten zu 2), der Arbeitgeberin, gewählt worden ist.
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