LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 03.07.2014
5 Sa 120/14
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; GewO § 106 S. 1; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 2; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 29.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2301/13

Versetzung einer Krankenschwester nach Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und längerer ErkrankungUnbegründete Leistungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Beschränkung arbeitsvertraglicher Leistungspflichten auf bestimmten ArbeitsplatzUnzulässiger Feststellungsantrag zur Unwirksamkeit der Versetzung nach Ausübung des Wahlrechts durch Leistungsklage

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.07.2014 - Aktenzeichen 5 Sa 120/14

DRsp Nr. 2014/12666

Versetzung einer Krankenschwester nach Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und längerer ErkrankungUnbegründete Leistungsklage bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Beschränkung arbeitsvertraglicher Leistungspflichten auf bestimmten ArbeitsplatzUnzulässiger Feststellungsantrag zur Unwirksamkeit der Versetzung nach Ausübung des Wahlrechts durch Leistungsklage

1. Arbeitspflichten können sich nach längerer Zeit auch ohne ausdrückliche Erklärungen auf bestimmte Arbeitsbedingungen beschränken; die Nichtausübung des Direktionsrechts über einen längeren Zeitraum begründet regelmäßig keinen Vertrauenstatbestand dahingehend, dass die Arbeitgeberin von ihrem vertraglich und/oder gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr machen will. 2. Die Nichtausübung des Direktionsrechts hat keinen Erklärungswert; nur bei Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer die Arbeitnehmerin darauf vertrauen darf, dass sie nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch schlüssiges Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen.