LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.09.1997
11 Sa 479/97
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; LBG NRW §§ 45 47 Abs. 3 Satz 1 ;
Fundstellen:
ZMV 1998, 303
Vorinstanzen:
ArbG Mönchengladbach, vom 26.02.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1052/96

Versetzung eines angestellten Lehrers in den Ruhestand

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.09.1997 - Aktenzeichen 11 Sa 479/97

DRsp Nr. 2002/8432

Versetzung eines angestellten Lehrers in den Ruhestand

Zur Frage, wann ein im kirchlichen Ersatzschuldienst angestellter Lehrer wegen Dienstunfähigkeit nach § 45 LBG NRW in den Ruhestand versetzt werden kann und ob es dem Arbeitgeber gestattet ist, das über die Versorgung hinausgehende Arbeitsentgelt einzubehalten.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; LBG NRW §§ 45 47 Abs. 3 Satz 1 ;
Vorinstanz: ArbG Mönchengladbach, vom 26.02.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1052/96
Fundstellen
ZMV 1998, 303