LAG Köln - Urteil vom 30.11.2011
9 Sa 322/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 26.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 1097/10

Versetzung; Höhe des Monatspauschallohns; Lohnsicherung trotz weiterbeschäftigung in einer unterwertigen Lohngruppe aufgrund einzelvertraglicher Zusage

LAG Köln, Urteil vom 30.11.2011 - Aktenzeichen 9 Sa 322/11

DRsp Nr. 2012/5160

Versetzung; Höhe des Monatspauschallohns; Lohnsicherung trotz weiterbeschäftigung in einer unterwertigen Lohngruppe aufgrund einzelvertraglicher Zusage

Ist einzelvertraglich einen Hausmeister bei einer Versetzung auf den Arbeitsplatz eines Hausarbeiters von der Bundesagentur für Arbeit die Weitergewährung des Monatspauschallohns für Hausmeister zugesagt worden, so ist dieser ungekürzte Monatspauschallohn bei der Überleitung in den TV-BA als Vergleichsentgelt zugrunde zu legen.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26. Oktober 2010 - 16 Ca 1097/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über das Vergleichsentgelt, das nach dem TVÜ-BA vom 28. März 2006 bei Überleitung des Klägers in den TV-BA vom 28. März 2006 zugrunde zu legen ist.

Der Kläger, geboren am 16. Mai 1950, ist bei der Beklagten seit dem 15. Juni 1998 als Arbeitnehmer beschäftigt aufgrund eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 17. Juni 1998, in dem die Anwendbarkeit des Manteltarifvertrages für die Arbeiter der B f A (MTArb II) und der diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge vereinbart worden ist.