Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 27.02.2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.621,95 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu75 % und die Beklagte zu 25 %.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen der Berufungen beider Parteien um die Wirksamkeit der Versetzung der Klägerin von R nach D und um Schadensersatzansprüche.
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