ZPO § 256 ; BAT § 12 ; PersVG-Bln § 84 § 99c ; StPG (09.12.2003) § 1 § 2 § 3 § 7 ; Abschnitt II der Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung vom StPG vom 09.12.2003;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 07.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 96 Ca 21066/04
Versetzung zum Stellenpool; Beteiligung des Personalrats; Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO
LAG Berlin, Urteil vom 24.05.2005 - Aktenzeichen 3 Sa 2534/04
DRsp Nr. 2005/17956
Versetzung zum Stellenpool; Beteiligung des Personalrats; Feststellungsinteresse nach § 256ZPO
»1. Gegen eine Versetzung einer angestellten Personalüberhangskraft des Landes Berlin auf der Grundlage des § 12BAT, § 1 Abs. 2 StPG in den Stellenpool (ZeP) bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken.2. Aus einer nach § 84 Abs. 1PersVG Bln im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gegenüber dem Personalrat der bisherigen Dienststelle an sich gebotenen, aber unterlassenen Erörterung mit dem Personalrat kann der betroffene Angestellte jedenfalls dann keine Unwirksamkeit der personellen Maßnahme herleiten, wenn der Personalrat dies nicht bei seiner (schriftlichen) Stellungnahme ausdrücklich rügt.«
Normenkette:
ZPO § 256 ; BAT § 12 ; PersVG-Bln § 84 § 99c ; StPG (09.12.2003) § 1 § 2 § 3 § 7 ; Abschnitt II der Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung vom StPG vom 09.12.2003;
Tatbestand:
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